Baudenkmäler prägen das Antlitz unserer Städte. Sie zeugen von Kunst, Kultur und den Lebenswelten vergangener Zeiten.
Hier finden Sie klassizistische Villen, umgenutzte Kasernen, Industriedenkmäler, Gartenstädte oder Neubauten im historischen Umfeld.
So vielfältig wie die historischen Bauten, sind die Aufgaben, welche es bei einer Denkmalsanierung zu bewältigen gilt.
Durch die Investition in die Restaurierung, den zeitgemäßen Umbau und die Umnutzung als geschützte Markenimmobilie, sichern Sie zum einen den Erhalt des Baudenkmals und seiner Historie und zum
anderen erhalten Sie Steuervorteile und hohe Wertzuwachschancen.
Von besonderem Vorteil ist die erhöhte Abschreibungsmöglichkeit nach § 7 i EStG. So können die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, welche auf die Modernisierungskosten anfallen in 12
Jahren voll abgeschrieben werden. Ein verbleibender Restwert ist nach Ablauf von 12 Jahren den übrigen Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzuschlagen und mit dem linearen Abschreibungssatz
nach § 7, Abs. 4 EStG einheitlich abzuschreiben.
G.O.L.D. Gartenstadt Olympisches Dorf von 1936®
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